Points de mire Urbanisme

Das Quartier des Profits

Wohnen müssen wir alle. Das Recht auf Wohnraum gehört denn auch zu den Menschenrechten. Für einen Staat oder eine Gemeinde stellt sich die Frage, wie dieser Wohnraum bereitgestellt werden soll. Dafür gibt es verschiedenste Möglichkeiten, im Kern lassen sich jedoch zwei grundlegende Prinzipien der Wohnraumbereitstellung unterscheiden: Bedürfnisorientierter und profitorientierter Wohnungsbau. Eine Auslegeordnung mit Bezug zu Agglolac. Bedürfnisorientierter Wohnungsbau setzt direkt bei den Bedürfnissen der Menschen an. Ein Beispiel hierfür sind Wohnbaugenossenschaften: Die Menschen, welche in einer genossenschaftlichen Überbauung leben, treffen demokratisch alle wichtigen Entscheide, die ihre Wohnsituation betreffen, wie beispielsweise die Gestaltung gemeinsamer Räumlichkeiten, oder die Verwendung genossenschaftlicher Mittel. Ausserdem wird zur Kostenmiete vermietet, d.h. Bewohnende einer Genossenschaft bezahlen nur so viel Miete, wie die Instandhaltung und Verwaltung ihrer Wohnung auch tatsächlich kostet. Ebenfalls bedürfnisorientiert ist der öffentliche Wohnungsbau. Eine Gemeinde kann ihren BewohnerInnen selbst Wohnraum zur Verfügung stellen, welcher dann unter der demokratischen Kontrolle der Gemeindebevölkerung steht. Städte mit

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