5G Brennpunkte Urbanismus

5G – geht so Zukunft?

Noch vor einem Jahr hat kaum Jemand gewusst, was 5G ist. Heute ist das Thema in aller Munde. Wer sich über 5G schlaumachen möchte, versinkt schnell in den Tiefen des Internets und findet sich zwischen paradiesisch anmutenden Traumwelten mit tausendundeinem elektronischen Helferchen und totalüberwachten, verstrahlten Endzeitvorstellungen wieder. Die Realität liegt wohl irgendwo dazwischen. Wir beleuchten im Folgenden verschiedene Aspekte, die uns im Zusammenhang mit 5G beschäftigen, und zeigen die aktuelle Situation in Biel auf.

Aus den Zukunftsvisionen der Mobilfunk-Betreiber wurden innerhalb des letzten Jahres konkrete Baupläne für Antennen – als Anfang für ein flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz. Auch in Biel und Umgebung gibt es bereits etliche Baugesuche für solche Mobilfunkanlagen. Nun müssen sich Bevölkerung und Behörden konkret mit den Antennen auseinandersetzen. Gleichzeitig wartet man gespannt auf den Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe „Mobilfunk und Strahlung“. Dieser Bericht wird zwar kaum Auskunft über die Auswirkungen auf die Gesundheit geben können. Aber er wird aufzeigen, wie viele Antennen bei welchen Grenzwerten für ein flächendeckendes Netz notwendig wären. Es geistern Zahlen zwischen 30‘000 und 100‘000 Antennen herum.

Praktisch Jeder und Jede von uns arbeitet täglich mit Geräten, die mit drahtlosen Verbindungen funktionieren. Aber mit den technischen Prinzipien und den Auswirkungen auf den menschlichen Körper und die Umwelt haben wir uns bisher kaum befasst. Nun verspricht der Mobilfunkstandard 5G, mehr Daten schneller übertragen zu können. Um dies umzusetzen, wurden neuartige Antennen und Smartphones entwickelt, welche unsere Vorsorgegrenzwerte überschreiten werden. Das Thema 5G betrifft nun Jede und Jeden unter uns, denn es tangiert viele Themen und Lebensbereiche. 

Kinder

Kinder gehören zu einer sensiblen Bevölkerungsgruppe. Ihre Entwicklung kann durch verschiedenste Einflüsse empfindlich gestört werden. Ihre Schädelknochen sind dünner als diejenigen von ausgewachsenen Personen. Die äusseren Schichten eines erwachsenen Kopfes absorbieren einen grossen Teil der elektromagnetischen Strahlung, bei Kindern gelangen die Strahlen viel tiefer in das Gehirn hinein. Hochfrequente Strahlung beeinflusst unter anderem auch die Hirnströme eines Menschen.
An der Juravorstadt 44 in Biel steht bereits heute eine 4G-Antenne. Sunrise stellte diesen Sommer ein Baugesuch für eine Umrüstung auf 5G. Dagegen gingen Einsprachen ein, da sich im näheren Umkreis der Antenne Schulen und Kindergärten befinden. Das Regierungsstatthalteramt hat das Baugesuch mittlerweile sistiert. Mit der Durchschnittswert-Regelung (siehe Abschnitt „adaptive Antennen“) würden in den Schulräumen und auf dem Kinderspielplatz die Grenzwerte regelmässig stark überschritten.
Die Strahlenbelastung hat in den letzten 20 Jahren massiv zugenommen, aber es gibt noch keine Langzeitstudien, wie sich die Strahlung auf die Entwicklung von Kindern auswirkt. Weil man aber davon ausgehen kann, dass die Strahlung negative Auswirkungen auf die Entwicklung hat, ist bei dem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in der Nähe von Schulhäusern, Spitälern und auch Wohngebieten besondere Vorsicht geboten.

Gesundheit

Mobilfunkanlagen senden ein elektromagnetisches Signal aus. Konkret handelt es sich um Wellen, die den Antennendraht verlassen und sich ausbreiten. Die Antenne nimmt Strom aus dem Stromnetz auf und wandelt ihn in sehr stark schwingenden Strom um. Diesen Strom leitet sie auf die Antenne und dann verlässt der Strom die Antenne in Form eines elektromagnetischen Feldes. Deshalb misst man das Signal auch in den Einheiten V/m (Volt pro Meter) oder mW/mm2 (Mikrowatt pro Quadratmillimeter). Diese hochfrequente Strahlung kann niemand sehen, unmittelbar fühlen oder schmecken. Aber das elektromagnetische Feld hat Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund wurden Grenzwerte für Bereiche definiert, in denen man sich nur kurz aufhält, und strengere Grenzwerte für sensible Räume wie zum Beispiel Schlaf- und Wohnzimmer, Arbeitsplätze oder Kinderspielplätze.

Es gibt Menschen, die generell unter hochfrequenter Strahlung starke Beschwerden verspüren während andere nichts bemerken. Der zweifelsfrei nachgewiesene schädliche Effekt von Mobilfunk ist die Erwärmung des menschlichen Körpers, wenn dieser ausserordentlich stark bestrahlt wird – schädlich deshalb, weil die Erwärmung grundsätzlich alles aus dem Gleichgewicht bringt. Der Körper kann sich nicht mehr kühlen, auch wenn er noch so viel schwitzt. Die Forschung stellte im Verlaufe der vergangenen zwanzig Jahre zudem fest, dass sich unter hochfrequenter Strahlung die Gehirnströme verändern.

Bis heute wurden tausende Studien zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung erstellt (Einsehbar unter www.emfdata.org). Die IARC (Internationale Krebsagentur, Teil der WHO) stufte elektromagnetische Felder als potenziell krebserregend ein. Dennoch gibt es keinen abschliessenden Bericht, welcher die Schädlichkeit beweist oder ausschliesst. Schliesslich kommt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in seinem Infoblatt vom April 2019 zum Schluss, dass wahrscheinlich weitere Effekte auf den menschlichen Körper vorkommen. Es erwähnt die Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, die Beeinträchtigung der Spermienqualität, die Destabilisierung der Erbinformation sowie die Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress.

Elektrosensible Menschen klagen über weitere Beschwerden wie Kopfschmerzen, Migräne, Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Schlafprobleme, Haarausfall, Depressionen, Verspannungen und Fieberschübe. In Schweden ist Elektrosensibilität als Krankheit anerkannt, in der Schweiz kann sie nur sehr selten diagnostiziert werden. Auch gibt es keine Risikogruppen; jeden von uns kann es treffen. Sie kann sich fast unbemerkt ins Leben einschleichen oder plötzlich und irreversibel auftreten. 

Speziell für adaptive 5G-Antennen existieren bis heute keine Studien. Besonders problematisch könnten die neuen Frequenzen im 3‘600 MHz-Band und die stark schwankenden Felder werden. Aufgrund der Hinweise aus der bisherigen Forschung und der enorm grossen Sendeleistungen ist es sehr wahrscheinlich, dass die adaptiven 5G-Antennen negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben.

2 direkt benachbarte Antennen

Grundsätzlich gilt: je näher man an einer Mobilfunkantenne wohnt, umso mehr wird die Wohnung durch deren Strahlung belastet. Der Grenzwert von 5 bzw. 6 V/m darf in der Wohnung nie überschritten werden. Für den Fall, dass eine Wohnung zwischen zwei Antennen liegt – so wie es zwischen der Brüggstrasse und der Zihlstrasse der Fall ist – werden die Leistungen der Antennen so begrenzt, dass in keiner Wohnung die Grenzwerte überschritten werden. Würden nun neu wie geplant an diesen Standorten 5G-Antennen betrieben, könnte die Strahlenbelastung in den Wohnungen zwischen den Antennen auf 15 V/m oder mehr steigen.

Die Mobilfunkbetreiber melden, dass es für gut funktionierendes 5G in der Schweiz mindestens doppelt so viele Antennen brauche wie heute. Auf der Funksenderkarte des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM sind in Biel aktuell gut 80 4G-Antennen eingezeichnet. Mit 5G müssten 160 Antennen betrieben werden und die Situation zwischen Brüggstrasse und Zihlstrasse würde für fast alle Bieler und Bielerinnen zum Alltag werden. 

Die adaptive Antenne

Wenn man eine 4G-Antenne von oben betrachtet, dann bestrahlt diese jeweils einen Spickel von einem Drittel rund um die Antenne. Für die 5G-Technologie kommen unter anderen sogenannte «adaptive Antennen» zum Einsatz. Diese haben die Fähigkeit, horizontal und vertikal in mindestens 64 unterschiedliche Richtungen zu senden. Das heisst: Wenn der Nutzer rechts unter der Antenne steht, sendet die Antenne gegen rechts unten. Das Problem dabei: Die Antenne konzentriert ihre Energie, welche sie vorher auf einen 120°-Sektor verteilt abgegeben hat, nur noch auf einen kleinen Sektor. Dieser Bereich wird dann sehr viel stärker bestrahlt. Den Benutzer können dadurch viel mehr Daten viel schneller erreichen. Problematisch ist es, wenn sich zwischen Nutzer und Antenne eine Wohnung befindet. Diese wird während der Datenverbindung sehr stark mitbestrahlt. Während der gesamten Übermittlungsdauer werden unsere heutigen Grenzwerte stark überschritten.

Der Ständerat hat sowohl im Jahr 2016 als auch 2018 eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. Alt-Bundesrätin Doris Leuthard versprach daraufhin, diese Entscheide zu respektieren. Dennoch hat sie eine Grenzwerterhöhung durch die Hintertür eingefädelt. Bestehende Antennen dürfen die Grenzwerte laut Verordnung nach wie vor in keinem Moment überschreiten; den adaptiven jedoch will das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ab Ende Jahr erlauben, die Grenzwerte nur noch im Durchschnitt einhalten zu müssen. Dies ist etwa so, wie wenn wir auf der Autobahn durchschnittlich 120 km/h fahren dürften. Wir könnten damit problemlos 300 km/h fahren, wenn wir zwischenzeitlich auf 20 km/h runterbremsen. Diese Durchschnittsrechnung verletzt das Vorsorgeprinzip, welches im Umweltschutzgesetz festgehalten ist, und privilegiert adaptive Antennen zu Unrecht.
Aktuell existieren weder Messgerät noch Messverfahren für 5G-Antennen, wie das Bundesamt für Umwelt auf Nachfrage schreibt. Somit kann nicht geprüft werden, ob bereits heute installierte adaptive Antennen die geltenden Grenzwerte einhalten oder verletzen. Adaptive Antennen dürften nach unserer Rechtsprechung zum heutigen Zeitpunkt nicht bewilligt werden.

Zukunftsaussichten

Auf der einen Seite stehen die Mobilfunkbetreiber, auf der anderen Seite die Nutzer. Erstere betonen, dass sie Letztere zufriedenstellen und ein immer dichteres und schnelleres Mobilfunknetz bauen müssen. Die Nutzer profitieren von diesem Netz, haben bei jeder Gelegenheit das Smartphone in der Hand und kommen oft in den Genuss von praktisch unlimitierten Datenvolumen. Beide, Betreiber und Nutzer, haben einander hochgeschaukelt: Die Preise für ein bestimmtes Quantum an Daten sinken beständig, die Datenmenge nimmt stetig zu. Und die Betreiber schaffen regelmässig künstliche Bedürfnisse, um Nutzer zu einer neuen Technologie zu locken. Heute seien die Netzwerke bereits gut ausgelastet, in einigen Jahren überlastet, stellen die Betreiber fest. Diese Aspekte – zudem noch wirtschaftliche – bewegen die Betreiber dazu, noch mehr und vor allem stärkere Antennen aufzustellen. Also ist es heute an der Zeit, Alternativen zu den starken, zentralen Handyantennen zu suchen.

Folgende Konzepte und Technologien könnten dazu in Frage kommen:

  • Der reine Datenverkehr wird vom Telefon-Datenverkehr getrennt. Die Betreiber fahren die Antennen soweit herunter, dass das Telefonieren nur noch draussen und in oberen Stockwerken möglich ist. Das Surfen ist in der Nähe von Antennen immer noch möglich. So wird man auch in Zukunft dank der SBB-App keinen Zug verpassen.

Will der Nutzer seine Daten im Gebäude empfangen, nutzt er das WLAN oder schliesst sein Handy via Kabel am Laptop oder Router an und geniesst so eine noch schnellere Internetverbindung. Bei Bushaltestellen und auch in Cafés werden in speziellen Zonen WLAN-Hotspots eingerichtet. 

Zum Vergleich: Eine Handyantenne strahlt mit einer Sendeleistung von rund 2000 W, ein WLAN-Router mit gerademal 0.1 W und er kann abgeschaltet werden.

  • Neue LiFi-Technik erlaubt es, Daten drahtlos per Lichtimpulse zu übertragen. Statt elektromagnetische Strahlung wird das Licht als Träger genutzt. Um die Daten zu übertragen schaltet eine LED-Lampe ganz schnell ein und aus und überträgt das Signal ungefähr hundertmal schneller als mit WLAN. Dieses Produkt wird zurzeit ausgiebig getestet und soll schon bald in den Handel kommen. Denkbar wären auch Li-Fi-Lampen in Strassenlaternen. Vorteil (Sicherheit) und Nachteil (Ausbreitung) ist, dass das Licht nicht durch Türen und Hauswände geht.

Der einfachste Weg um die Strahlenbelastung zu senken, beginnt aber immer noch bei jedem von uns selbst:

  • Geräte verkabeln. Wenn notwendig WLAN nur während dem Gebrauch einschalten. 
  • Mobiltelefon bei Nichtgebrauch (z.B. während der Arbeit) in den Flugmodus versetzen.
  • Mobiltelefon via Adapter per Kabel am Internet anschliessen. Manch einer wird überrascht sein, wie konzentriert er auf einmal arbeitet. 
  • Beim Kauf eines elektrischen Gerätes wie Waschmaschine, Drucker, Lautsprecher, Kopfhörer usw. darauf achten, dass das Gerät ohne Mobilfunk, WLAN und Bluetooth betrieben werden kann. 

Natur und Umwelt

Die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf die Umwelt sind im Ansatz bekannt. Die Hochschule Anhalt im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt hat mittels Studien aufgezeigt, dass Bienen in der Nähe von Handyantennen und WLAN-Routern Mühe haben, den Heimweg zu finden. Der Schweizer Forscher Daniel Favre wiederum stellte fest: Steigt die Strahlenbelastung in einem Bienenstock, ziehen die Bienen aus – auch im Winter. Vögel können auf Ihrem Weg in ihr Winterquartier die Orientierung verlieren und Ameisen bewegen sich unkontrolliert und langsam. Das Masseninsektensterben und auch der starke Rückgang der Biodiversität werden immer mehr mit der Mobilfunkstrahlung in Verbindung gebracht. Säugetiere reagieren ähnlich wie wir Menschen (vgl. Abschnitt Gesundheit). 

Ein flächendeckendes Netz heisst auch eine flächendeckende Bestrahlung bis in die hintersten Winkel unseres Landes. Abgesehen von den direkten gesundheitlichen Auswirkungen geht der enorme Ressourcen- und Energieverbrauch, welcher mit der Umrüstung und dem Ausbau einhergeht, gerne vergessen. Die französische Denkfabrik „The Shift Project“ stellte fest, dass das Internet und damit auch die Datenverarbeitung weltweit mehr CO2 als der globale Flugverkehr verursachen. Sehr viel Strom wird auch für die Herstellung und den Betrieb von Antennen und Endgeräten verbraucht, sowie zur Herstellung der Geräte. Diese stammen zum grössten Teil aus Fernost und müssen per Schiff oder Flugzeug zu uns transportiert werden. In diesem Sinn muss die aktuelle Klimadebatte ihr Augenmerk vermehrt auch auf dieses Thema lenken.

Rebekka Meier ist gelernte Uhrmacherin und beschäftigt sich mit Amateurfunktechnik. Sie leitet die Abteilung «Baurecht» im Verein «Schutz vor Strahlung» und ist Gründerin des Vereins «5G-Moratorium».

Anlagegrenzwerte

  • Die Anlagegrenzwerte der NISV sind Vorsorgegrenzwerte
  • Sie liegen deutlich tiefer als die Immissionsgrenzwerte. 
  • Sie basieren auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes und sind auf Grund technischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt worden. 
  • Sie begrenzen die Strahlung einer einzelnen Anlage
  • Sie müssen dort eingehalten werden, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten. 
  • Damit sorgen sie dafür, dass die Elektrosmogbelastung an Orten mit empfindlicher Nutzung grundsätzlich niedrig ist, womit auch das Risiko für vermutete Gesundheitsauswirkungen vermindert wird.

Quelle: Bundesamt für Umwelt – Elektrosmog: die Grenzwerte im Überblick

Ablauf Baubewilligungsverfahren
für Mobilfunkanlagen Kanton BE

  1. Der Betreiber reicht die Unterlagen bei der Gemeinde ein und stellt ein Baugesuch
  2. Das Amt für Wirtschaft (beco), Abteilung Immissionsschutz, prüft das Standortdatenblatt (technische Angaben und Grenzwertberechnungen)
  3. Die Gemeinde publiziert das Baugesuch öffentlich
  4. Möglichkeit der Bevölkerung innert 30 Tagen Einsprache zu erheben
  5. Der Betreiber und evtl. das beco nehmen zu den Einsprachen Stellung
  6. Die Einsprecher können Schlussbemerkungen einreichen
  7. Das Regierungsstatthalteramt entscheidet über das Baugesuch
  8. Die unterlegene Partei kann bei der Kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Beschwerde gegen den Entscheid einreichen

Weitere nützliche Infos rund um’s Thema

  • Aktuell entsteht ein neuer Verein für Elektrosensible, mit dem Ziel, die Existenz der Elektrosensibilität an zu erkennen. Interessierte melden sich bei christian@sedlmair.ch
  • Abschirmende Bekleidung wird von Anita M., Schmiedengasse 13 in Biel hergestellt
  • Die Firma a-zgesund.ch verkauft Abschirmstoffe und Baldachine
  • Gesunde Telefon- und Computerlösungen sind bei Comsana erhältlich. Ebenfalls einfache Strahlen-Messgeräte für jedermann. Zu empfehlen das „Modell Acusticom 2“ von „EMFields“
  • Organisationen, die sich mit elektromagnetischer Strahlung, Digitalisierung etc. auseinandersetzen:
    Gigaherz, Bürgerwelle, Schutz-vor-strahlung, funkstrahlung.ch, Diagnose-funk, Frequencia

Die wichtigsten Infos zur Einsprache

  • Die Einsprachefrist von 30 Tagen muss zwingend beachtet werden
  • Einspracheberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre, die innerhalb des Einspracheperimeters wohnen, arbeiten oder Räume mieten. Das gilt auch für Ausserkantonale und Ausländer. Den Einspracheperimeter findet man in den Baugesuchsunterlagen im Standortdatenblatt.
  • Die Einsprache muss zwingend einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten. 
  • Das Verfahren ist bis zum Entscheid des Regierungsstatthalteramts für Einsprecher kostenlos
  • Eine einzige unterzeichnende Person genügt. Durch viele Einsprecher kann der Einsprache Gewicht verliehen werden. Idealerweise schreibt eine Person eine ausführliche Einsprache und weitere Einsprecher unterzeichnen eine Unterschriftenliste.
  • Vorlagen für Einsprachen in Biel werden jeweils auf www.vision2035.ch publiziert.
  • Vorlagen für andere Gemeinden erhält man bei www.schutz-vor-strahlung.ch.
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